Die Schul- und Hausordnung
Unterricht
1. Der Unterricht beginnt 8.00Uhr. Die Schüler_innen betreten das Gebäude 7.50 Uhr, es beginnt die Aufsichtspflicht der Lehrer_innen. Bei schlechtem Wetter dürfen sich die Schüler im Eingangsbereich aufhalten.
• Änderung durch die Schulkonferenz 17.10.17:
• Die Schüler_innen dürfen ab 7.40 Uhr das Schulgebäude betreten und sich nur im Bereich der Schließfächer aufhalten. Es beginnt die Aufsichtspflicht der Lehrer. Bei schlechtem Wetter ist der Aufenthalt im Foyer gestattet.
2. Schüler_innen, deren Unterricht später beginnt, betreten das Gebäude mit Beginn der Pause vor ihrer ersten Unterrichtsstunde.
3. Mit dem Betreten des Schulgebäudes suchen die Schüler_innen den betreffenden Fachraum auf und bereiten sich auf den Unterricht vor.
4. Zu Beginn jeder Stunde sind alle Schüler_innen unterrichtsbereit (vollständige Arbeitsmaterialien auf dem Tisch, Kopfbedeckung ab, Jacken aus).
5. Die Nutzung elektronischer Geräte ist während des Schultages untersagt. Bei Zuwiderhandlungen werden sie eingezogen, verschlossen im Sekretariat hinterlegt und den
Erziehungsberechtigten wieder ausgehändigt. Die Schule übernimmt keine Haftung.
6. Das Essen und der WC-Gang werden während des Unterrichts nicht gestattet.
7. Ist der/die Fachlehrer_in 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht erschienen, meldet ein/e Schülersprecher_in dies im Sekretariat.
8. Alle Schüler_innen informieren sich täglich am Vertretungsplan.
9. Alle Schüler_innen haben die Pflicht zur aktiven Mitarbeit im Unterricht und zur Anfertigung der Hausaufgaben.
PAUSEN
11. In den Hofpausen begeben sich die Schüler_innen auf den Schulhof bzw. bei Abklingeln in den nächsten Fachraum. Die Cafeteria ist während der Sommermonate vom Hof und während der Wintermonate durch das Schulhaus zu betreten. Nach dem Kauf ist sie wieder zu verlassen.
12. Zur Mittagspause betreten vorerst nur die Schüler_innen, die am Essen teilnehmen, die Cafeteria.
13. Für das gesamte Schulgelände besteht Rauchverbot.
14. Schüler_innen der Sekundarstufe I dürfen das Schulgelände während des gesamten Unterrichtstages nicht unerlaubt verlassen.
15. Ballspiele dürfen nur auf dem Schulhof mit Softbällen erfolgen.
ORDNUNG, SAUBERKEIT UND SICHERHEIT
16. Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme sind Grundregeln für einen reibungslosen Schulalltag.
17. Die Weisungen der Lehrer_innen sind stets zu befolgen.
18. Alle Schüler_innen und Lehrer_innen sind gemeinsam für die Sauberkeit im Haus und auf dem Hof verantwortlich. Eine Klasse übernimmt wöchentlich die Hofreinigung.
19. Unfälle, Beschädigungen, Gefahrenquellen und Diebstähle müssen umgehend im Sekretariat gemeldet werden.
20. Fahrräder werden auf dem dafür vorgesehenen Hof abgestellt und eigenständig gesichert.
21. Das Mitbringen von Wertgegenständen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Schule übernimmt keine Haftung.
22. Das Mitbringen und der Konsum von Alkohol und Drogen, Waffen und anderer gefährdender Gegenstände sind verboten und werden zur Anzeige gebracht. Bei Verdacht auf Besitz sind die Lehrer_innen zur Taschenkontrolle berechtigt.
23. Schulfremden Personen ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände nur mit Genehmigung der Schulleitung gestattet.
24. Fundsachen werden im Sekretariat abgegeben. Die Schule übernimmt keine Haftung.
25. In den Unterrichtsräumen bleiben die unteren Fenster grundsätzlich geschlossen.
26. Erkrankte Schüler_innen melden sich im Sekretariat. Sie werden ggf. von einem Notdienst versorgt, von einem Erziehungsberechtigten abgeholt bzw. nach Rücksprache mit den Eltern allein nach Hause entlassen. Das vorzeitige Verlassen des Schulgeländes ohne Rücksprache mit dem Sekretariat ist nicht statthaft.
27. Eltern sind verpflichtet, das Fehlen ihrer Kinder im Krankheitsfall am ersten Tag der Schule zu melden. Eine schriftliche Entschuldigung muss am 3. Tag des Fehlens, spätestens sofort bei Rückkehr in die Schule vorgelegt werden. Für Arztbesuche, Familienfeiern, Urlaub, Vorstellungsgespräche, Eingangstests usw. muss spätestens einen Tag vorher eine Freistellung beantragt werden. Bei Nichteinhaltung gelten Fehlzeiten als unentschuldigt.
28. Im Alarm- und Katastrophenfall gelten die Fluchtpläne. Fenster und Türen sind zu schließen, das Licht und andere Stromabnehmer sind auszuschalten, der/die jeweilige Lehrer_in begibt sich mit den Schülern zum Stellplatz.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Bei Verstößen gegen die Schul- und Hausordnung werden Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (lt. Schulgesetz §§ 62,63) getroffen.
Alle weiteren Rechte und Pflichten der Schüler_innen, Eltern und Lehrer werden durch das Schulgesetz, Schulverfassungsgesetz, Ausführungsvorschriften und Rundschreiben geregelt (z.B. Krankmeldung, Beurlaubung, Sportbefreiung u.a.).
Die Schul- und Hausordnung wurde anlässlich der Sitzung der Schulkonferenz am 14.10.2015 durch Schüler-, Eltern- und Lehrervertretung beschlossen.